Merkmale:

 

 

 

 

Ausbildung:

 

 

 

 

 

Fahrstunden:

 

 

 

 

 

 

Voraussetzungen:

Kfz der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhänger:

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

 

 

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim "Begleiteten Fahren" (BF 17)
Ausbildung: Praxis
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B

 

 

Übungsstunden: nach Bedarf

Sonderstunden: (vom Gesetzgeber vorgeschrieben):
Überlandfahrt: 3 Stunden
Autobahnfahrt: 1 Stunde
Beleuchtungsfahrt: 1 Stunde

 

 

Lichtbild
Sehtest

Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sind folgende Unterlagen einzureichen: - vollständige Kopie des ausländischen Personalausweises oder Reisepasses und elektronischer Aufenthaltstitel (eAT). Bei EU-Staatsangehörigen ist die Vorlage des eAT entbehrlich.