Merkmale:

 

 

 

  

Ausbildung:

 

 

 

 

 

 

Theoriestunden:

 

 

 

 

 

 

 

 Fahrstunden:

 

 

 

 

 

 

Voraussetzungen:

 

 

 

 

 

 

Krafträder mit:

  •   Leistung max. 35 kW
  •   Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

 

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1

 

  

Bei Ersterteilung:

12 Grundstoff-Unterrichte

  4 Spezial-Unterrichte

 

Bei Erweiterung:

 6 Grundstoff-Unterrichte

 4 Spezial-Unterrichte

      

 

Übungsstunden: nach Bedarf

Sonderstunden (vom Gesetzgeber vorgeschrieben):

Überlandfahrt: 5 Stunden

Autobahnfahrt: 4 Stunden
Beleuchtungsfahrt: 3 Stunden

 

 

 

Lichtbild
Sehtest
Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sind folgende Unterlagen einzureichen: - vollständige Kopie des ausländischen Personalausweises oder Reisepasses und elektronischer Aufenthaltstitel (eAT). Bei EU-Staatsangehörigen ist die Vorlage des eAT entbehrlich.