Merkmale: Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung:
  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Ausbildung:

Mindestalter:

18 Jahre

17 Jahre beim "Begleiteten Fahren" (BF17) - siehe  Ausbildungsklasse BF17
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, L

 

Theoriestunden:

 

 

Fahrstunden:

12 Grundstoff-Unterrichte

  2 Spezial-Unterrichte

 

Übungsstunden: nach Bedarf

Sonderstunden (vom Gesetzgeber vorgeschrieben):

Überlandfahrt: 5 Stunden
Autobahnfahrt: 4 Stunden
Beleuchtungsfahrt: 3 Stunden

 

Voraussetzungen:

Lichtbild
Sehtest
Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sind folgende Unterlagen einzureichen: - vollständige Kopie des ausländischen Personalausweises oder Reisepasses und elektronischer Aufenthaltstitel (eAT). Bei EU-Staatsangehörigen ist die Vorlage des eAT entbehrlich.