Merkmale: |
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
Anhängerregelung:
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Ausbildung: |
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre beim "Begleiteten Fahren" (BF17) - siehe Ausbildungsklasse BF17
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Theoriestunden:
Fahrstunden: |
12 Grundstoff-Unterrichte 2 Spezial-Unterrichte
Übungsstunden: nach Bedarf Sonderstunden (vom Gesetzgeber vorgeschrieben):
Überlandfahrt: 5 Stunden
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Voraussetzungen: |
Lichtbild Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung Für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sind folgende Unterlagen einzureichen: - vollständige Kopie des ausländischen Personalausweises oder Reisepasses und elektronischer Aufenthaltstitel (eAT). Bei EU-Staatsangehörigen ist die Vorlage des eAT entbehrlich.
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