Merkmale:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausbildung:

 

 

 

 

 

Theoriestunden:

 

 

 

 

 

 

 

 

Fahrstunden:

 

 

 

 

 

 

Voraussetzungen:

 

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Motorleistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,  Leistung bis max. 15 kW

 

 

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM

 

 

Bei Ersterteilung:

12 Grundstoff-Unterrichte

  4 Spezial-Unterrichte

 

Bei Erweiterung:

 6 Grundstoff-Unterrichte

 4 Spezial-Unterrichte

 

 

Übungsstunden: nach Bedarf

Sonderstunden (vom Gesetzgeber vorgeschrieben):

Überlandfahrt: 5 Stunden
Autobahnfahrt: 4 Stunden
Beleuchtungsfahrt: 3 Stunden

 

 

Lichtbild
Sehtest
Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sind folgende Unterlagen einzureichen: - vollständige Kopie des ausländischen Personalausweises oder Reisepasses und elektronischer Aufenthaltstitel (eAT). Bei EU-Staatsangehörigen ist die Vorlage des eAT entbehrlich.