Merkmale:

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausbildung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Theoriestunden:

 

 

 

 

 

 

 

 

Fahrstunden:

 

 

 

 

 

 

 Voraussetzungen:

Krafträder mit:

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer
    bbH von mehr als 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • Leistung von mehr als 15 kW

 

 

Mindestalter:

20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes

24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb


Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

 

 

Bei Ersterteilung:

12 Grundstoff-Unterrichte

  4 Spezial-Unterrichte

 

Bei Erweiterung:

6 Grundstoff-Unterrichte

4 Spezial-Unterrichte

 

 

Übungsstunden: nach Bedarf

Sonderstunden (vom Gesetzgeber vorgeschrieben):

Überlandfahrt: 5 Stunden
Autobahnfahrt: 4 Stunden
Beleuchtungsfahrt: 3 Stunden

 

 

Lichtbild
Sehtest
Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sind folgende Unterlagen einzureichen: - vollständige Kopie des ausländischen Personalausweises oder Reisepasses und elektronischer Aufenthaltstitel (eAT). Bei EU-Staatsangehörigen ist die Vorlage des eAT entbehrlich.