Merkmale:
Ausbildung:
Theoriestunden:
Fahrstunden:
Voraussetzungen:
Krafträder mit:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Bei Ersterteilung:
12 Grundstoff-Unterrichte
4 Spezial-Unterrichte
Bei Erweiterung:
6 Grundstoff-Unterrichte
4 Spezial-Unterrichte
Übungsstunden: nach Bedarf
Sonderstunden (vom Gesetzgeber vorgeschrieben):
Überlandfahrt: 5 Stunden
Autobahnfahrt: 4 Stunden
Beleuchtungsfahrt: 3 Stunden
Lichtbild
Sehtest
Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sind folgende Unterlagen einzureichen: - vollständige Kopie des ausländischen Personalausweises oder Reisepasses und elektronischer Aufenthaltstitel (eAT). Bei EU-Staatsangehörigen ist die Vorlage des eAT entbehrlich.