Seit 2020 haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren.

  • Fahrerschulung umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten

  • Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich

  • B196 gilt nur in Deutschland

Nach einer Fahrerschulung können jetzt auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die dafür vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Durch die Neuregelung können bereits erfahrene Autofahrer ihren Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption verschaffen.

Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselziffer 196:

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten

  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre

  • Mindestalter 25 Jahre

Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert!

Bisherige Regelung in Deutschland

Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen, war bislang in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung. An dieser Regelung ändert sich durch die Neuregelung nichts.

Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland. 

Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies nun geändert – aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland!

 

Klartext
Der Bewerber muss mindestens

4 x 90 Minuten (8 x 45 Minuten)
klassenspezifischen Thorieunterricht

und 10 Fahrstunden  a 45 Minuten
Platztraining und Fahren der Grundfahraufgaben
sowie nach Bedarf und Können Autobahn- und Überlandfahrten

absolvieren.