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                 MOFA  | 
            
                 Mindestalter / Vorbesitz / Unterlagen für Antrag  | 
            
                 Ausbildung / Prüfung  | 
        
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                 a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig). b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U) mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig). Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.  | 
            
                 
                    Mindestalter: 15
                    Jahre Biometrisches Passbild  | 
            
                 Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorie  | 
        
