Merkmale:
Ausbildung:
Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim "Begleiteten Fahren" (BF 17)
Ausbildung: besondere Schulung
Prüfung: keine
Vorbesitz: Klasse B
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sind folgende Unterlagen einzureichen: - vollständige Kopie des ausländischen Personalausweises oder Reisepasses und elektronischer Aufenthaltstitel (eAT). Bei EU-Staatsangehörigen ist die Vorlage des eAT entbehrlich.
