Was ist ein Aufbauseminar

Ein Rotlichtverstoß führt zur Nachschulung.

Das ASF, auch als Nachschulung bekannt, müssen Fahranfänger absolvieren, die sich in ihrer Probezeit ein A-Delikt oder zwei B-Delikte geleistet haben.

Beim Kraftfahrt-Bundesamt werden alle Ordnungswidrigkeiten, die mit mehr als 60 Euro geahndet werden, gespeichert.

Es leitet diese Informationen an die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde weiter.

Letzte wiederum fordert den Verkehrssünder zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Punkteauffällige oder Alkohol auf.

Es muss innerhalb einer gesetzten Frist absolviert und die Teilnahmebestätigung vorgelegt werden.

 

Einen ASF-Kurs bieten zugelassene Fahrschulen an. Hier arbeiten die Teilnehmer mit zertifizierten Psychologen und anderen Verkehrssündern in gemeinsamen Sitzungen an der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten für ein besseres und vor allem sichereres Fahrverhalten.

 

Das Aufbauseminar kann nicht in einem beliebigen Zeitraum absolviert werden. Im Regelfall gibt die Fahrerlaubnisbehörde eine maximale Frist von acht Wochen vor, um den ASF-Kurs erfolgreich abzuschließen.

 

Kann nach dem Verstreichen dieses Zeitraums die Teilnahme nicht nachgewiesen – die Teilnahmebescheinigung der Fahrerlaubnisbehörde also nicht vorgelegt werden –, kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Die Wiedervergabe ist bis zum erfolgreichen Abschluss unterbrochen.